„Hoffen ist der schlechteste Ersatz fürs Tun.“ (aus Sizilien). Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen gewinnbringend weitergeführt werden kann – auch wenn Sie plötzlich und unerwartet für längere Zeit ausfallen.
Vorsorge bedeutet Sicherheit. Als Unternehmer tragen Sie große Verantwortung – für Ihre Familie, Ihr Unternehmen, Ihre Angestellten, Ihre Geschäftspartner. Schützen Sie diese, indem Sie vorsorgen! Mit verschiedenen Vollmachten (Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung, Patientenverfügung) bestimmen Sie selbst, wer im Schadensfall welche Entscheidungen an Ihrer Stelle bzw. für Sie treffen darf. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir alle benötigten Vollmachten mit größter Sorgfalt. Außerdem prüfen wir diese in regelmäßigen Abständen, ob die Bestimmungen noch aktuell und rechtskräftig sind.
Sichern Sie Ihre Selbstbestimmung und Ihre Unabhängigkeit! Im Schadensfall sind nicht automatisch die nächsten Verwandten befugt, Entscheidungen an Ihrer Stelle oder für Sie zu treffen. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, so wird zunächst ein gerichtliches Betreuungsverfahren eröffnet. Im Rahmen eines solchen Verfahrens wird dann ein Bevollmächtigter bestimmt. Dieser wird häufig aus dem engeren Familienkreis gewählt – es kann aber auch ein familienfremder, gesetzlicher Vertreter eingesetzt werden.
In jedem Fall dauert das gerichtliche Einsetzen eines Vertreters eine gewisse Zeit. Kurzfristiges Handeln und schnelle Entscheidungen sind in diesem Fall nicht möglich. Außerdem müssen die vom Gericht eingesetzten Vertreter dem Gericht Rechenschaft über ihr Handeln ablegen. Größere Ausgaben müssen zunächst genehmigt werden. Auch bei der Art der Unterbringung des Hilfsbedürftigen hat das Gericht Mitspracherecht.
Klarheit und geregelte Verhältnisse im Erbfall. Neben der gerechten Verteilung des Privatvermögens sichern Testament und Erbvertrag eines Unternehmers die Unternehmensnachfolge. So kann das Unternehmen reibungslos weitergeführt und existentielle Krisen für die Unternehmerfamilie, Mitarbeiter und Geschäftspartner vermieden werden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung aller benötigten Unterlagen und setzen die hier festgehaltenen Bestimmungen für Sie durch.
- Erstellen und Verwaltung aller benötigten Vollmachten
- Erstellen und Verwaltung von Unternehmertestament und Erbvertrag
- Testamentvollstreckung
- Nachlassverwaltung
- Treuhandtätigkeit